Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung für Verluste von Kapitalgesellschaften aus stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 26. Juni 2013 (BGBl. I 2013,
Die Klägerin ist eine 2000 errichtete GmbH mit Sitz in c. Gegenstand des Unternehmens ist xxx. Seit der Gründung hält die Klägerin eine Beteiligung an der D AG in a (vormals D GmbH). Auf die Gesellschaftsverträge vom 21. Dezember 2000 und 21. Dezember 2016 wird Bezug genommen (Vertragsakten Bl. 11 ff.; 60 ff.).
1. 2.
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