BFH - Urteil vom 21.10.2015
VI R 35/14
Normen:
EStG § 33;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 06.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 3732/13

Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

BFH, Urteil vom 21.10.2015 - Aktenzeichen VI R 35/14

DRsp Nr. 2016/21

Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

NV: Die Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheids erstreckt sich auf die Zeit bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe (Festhalten an bisheriger BFH-Rechtsprechung).

Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind außergewöhnliche Belastungen. Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten.

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 6. März 2014 16 K 3732/13 Kg aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 33;

Gründe