Verfassungsmäßigkeit des Steuersatzes auf nicht vorwiegend zum äußerlichen Gebrauch eingeführte Heilmittel
BFH, Urteil vom 08.12.1992 - Aktenzeichen VII R 74/92
DRsp Nr. 1996/9736
Verfassungsmäßigkeit des Steuersatzes auf nicht vorwiegend zum äußerlichen Gebrauch eingeführte Heilmittel
»1. Zur Anwendung des ermäßigten Monopolausgleichs auf eingeführte branntweinhaltige Erzeugnisse.2. Gegen die Erhebung eines Steuersatzes von 1 200 DM pro hlA auf nicht vorwiegend zum äußerlichen Gebrauch bestimmte eingeführte Heilmittel bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.«