BFH - Urteil vom 30.09.1992
I R 75/91
Fundstellen:
GmbHR 1994, 340
NWB 1993, F. 1, 143

Verfrühte Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

BFH, Urteil vom 30.09.1992 - Aktenzeichen I R 75/91

DRsp Nr. 1998/3657

Verfrühte Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Eine von einer GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer rund elf Monate nach Gründung der Gesellschaft gegebene Pensionszusage stellt eine vGA dar, da sich ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter zunächst angemessene Zeit nehmen würde, um die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Geschäftsführers beurteilen zu können. Zumindest würde er das Risiko eines frühzeitigen Ausfalls des Geschäftsführers durch den Abschluß einer Rückdeckungsversicherung absichern. Auch würde er dafür Sorge tragen, daß der GmbH ein angemessener Teil des erwirtschafteten Gewinns verbleibt und deshalb mit einer Pensionszusage einige Jahre warten, bis er die Ertragsaussichten der Gesellschaft zuverlässig abschätzen kann.

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH betreibt seit 1979 den . . . Gesellschafter der Klägerin waren bis Januar 1981 der Geschäftsführer W zu 49 v.H. und dessen Ehefrau zu 51 v.H. Seit dem 29.Januar 1981 waren Gesellschafter W und seine Ehefrau mit je 40 v.H. und deren Sohn mit 20 v.H. des Gesellschaftskapitals von 50000 DM.