1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 22. Januar 2024 wird aufgehoben. Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats an das Amtsgericht - Familiengericht - Holzminden zurückverwiesen.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
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