MinöStG (1993) § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 § 25 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BB 2006, 368
BFH/NV 2006, 686
BFHE 212, 335
DStRE 2006, 485
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 13.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen IV 6/04
Vergütungsberechtigter Verwender i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MinöStG 1993
BFH, Urteil vom 22.11.2005 - Aktenzeichen VII R 33/05
DRsp Nr. 2006/1487
Vergütungsberechtigter Verwender i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5MinöStG 1993
»1. Vergütungsberechtigter Verwender i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5MinöStG 1993 kann nur derjenige sein, der die mittelbare oder unmittelbare Sachherrschaft über das eingesetzte Mineralöl ausübt. Einem Unternehmen, das von einem verbundenen Unternehmen lediglich die von diesem in einer Heizungsanlage erzeugte Wärme bezieht, steht daher kein Vergütungsanspruch zu.2. Auch unter Berücksichtigung der Ziele der ökologischen Steuerreform kommt eine teleologische Extension des Anwendungsbereiches von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5MinöStG 1993 nicht in Betracht. Der Ausschluss von Unternehmen, die ohne einen eigenen Mineralöleinsatz lediglich Wärme beziehen, ist eine zwingende Folge der Ausgestaltung des Vergütungsverfahrens und daher systemimmanent.«
Normenkette:
MinöStG (1993) § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 § 25 Abs. 2 Nr. 2 ;
Gründe:
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