Die Beschwerde des Soldaten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Truppendienstgerichts Süd vom 7. November 2019 wird zurückgewiesen.
Der Soldat trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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Das Verfahren betrifft die Verhängung eines Disziplinararrests wegen der Verweigerung einer befohlenen Impfung.
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