BVerwG - Beschluss vom 22.12.2020
2 WNB 8.20
Normen:
SG a.F. § 17 Abs. 4 S. 3; SG § 23 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2;
Fundstellen:
DÖV 2021, 412
ZBR 2021, 129

Verhängung eines Disziplinararrests wegen der Verweigerung einer befohlenen Impfung; Auferlegen gesetzlich einer weitergehenden Impfpflicht der Soldaten als anderen Staatsbürgern

BVerwG, Beschluss vom 22.12.2020 - Aktenzeichen 2 WNB 8.20

DRsp Nr. 2021/2216

Verhängung eines Disziplinararrests wegen der Verweigerung einer befohlenen Impfung; Auferlegen gesetzlich einer weitergehenden Impfpflicht der Soldaten als anderen Staatsbürgern

Da Soldaten gesetzlich eine weitergehende Impfpflicht auferlegt ist als anderen Staatsbürgern, kann die Verweigerung einer befohlenen Impfung als Dienstvergehen geahndet werden.

Tenor

Die Beschwerde des Soldaten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Truppendienstgerichts Süd vom 7. November 2019 wird zurückgewiesen.

Der Soldat trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Normenkette:

SG a.F. § 17 Abs. 4 S. 3; SG § 23 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2;

Gründe

I

Das Verfahren betrifft die Verhängung eines Disziplinararrests wegen der Verweigerung einer befohlenen Impfung.