Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 2. Kammer - vom 29. Dezember 2021 zuzulassen, wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 2.550,07 Euro festgesetzt.
I. Der Kläger wendet sich gegen die Inanspruchnahme für Bestattungskosten für seinen verstorbenen Bruder.
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