OLG München - Endurteil vom 12.08.2020
20 U 6670/19
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 11.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 51 O 325/17

Verkehrssicherungspflicht der Inhaberin einer Änderungsschneiderei bei provisorischem Zugang während Baumaßnahmen

OLG München, Endurteil vom 12.08.2020 - Aktenzeichen 20 U 6670/19

DRsp Nr. 2020/12436

Verkehrssicherungspflicht der Inhaberin einer Änderungsschneiderei bei provisorischem Zugang während Baumaßnahmen

Ist der Zugang zu einer Änderungsschneiderei während Baumaßnahmen nur über eine provisorische Treppe und eine Balkontür möglich, so ist die Inhaberin verpflichtet, diesen für die Bauzeit eingerichteten provisorischen Zustand fortlaufend zu überprüfen.

Tenor

1.

Die Berufungen der Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 11.10.2019, Az. 51 O 325/17, werden zurückgewiesen.

2.

Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Streithelferin trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Landshut ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Berufungen der Beklagten zu 1) und 2) sind zulässig, jedoch nicht begründet.