Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 4. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 22. Juni 2020 aufgehoben.
Der Antragstellerin wird gegen die Versäumung der Frist zur Begründung ihrer Beschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Die Sache wird zur weiteren Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Wert: 5.000 €
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