Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 27. Juli 2020 -
Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 17. August 2020 -
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
4.Das Land Sachsen-Anhalt hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.
5.Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 10.000 (in Worten: zehntausend) Euro und für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 5.000 (in Worten: fünftausend) Euro festgesetzt.
I.
1. Der Beschwerdeführer ist türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit. Er reiste nach eigenen Angaben erstmals im Juni 2015 in das Bundesgebiet ein.
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