BVerfG - Beschluss vom 13.09.2020
2 BvR 2082/18
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; VwGO § 86 Abs. 1; AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 2 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Frankfurt/Main, vom 10.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 9660/17

Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes; Sachaufklärungspflicht im Asylverfahren in Bezug auf die Frage der Zuerkennung subsidiären Schutzes in Italien

BVerfG, Beschluss vom 13.09.2020 - Aktenzeichen 2 BvR 2082/18

DRsp Nr. 2020/14839

Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes; Sachaufklärungspflicht im Asylverfahren in Bezug auf die Frage der Zuerkennung subsidiären Schutzes in Italien

Tenor

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 10. August 2018 - 3 K 9660/17.F.A - verletzt die Rechte der Beschwerdeführer aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Entscheidung wird aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen.

Das Land Hessen hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 (in Worten: zehntausend) Euro festgesetzt.

Normenkette:

GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; VwGO § 86 Abs. 1; AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 2 Abs. 2;

[Gründe]

I.

1. Die Beschwerdeführer sind nigerianische Staatsangehörige. Die 1989 geborene Beschwerdeführerin zu 1. ist die Mutter der minderjährigen Beschwerdeführer zu 2. bis 4.