BFH, Urteil vom 09.07.1992 - Aktenzeichen XI R 29/91
DRsp Nr. 1996/11576
Verlustrücktrag bei Zusammenveranlagung
»Wird die Einkommensteuer im Verlustrücktragsjahr durch Zusammenveranlagung auf O DM festgesetzt, obgleich vor Unanfechtbarkeit des Bescheids die getrennte Veranlagung beantragt wurde, die bei einem niedrigeren Verlustrücktrag ebenfalls zu einer Einkommensteuer von O DM geführt hätte, so ist der Berechnung des Verlustvortrags der niedrigere Verlustrücktrag zugrunde zu legen.«