BFH, Urteil vom 25.03.1992 - Aktenzeichen X R 100/91
DRsp Nr. 1996/11515
Vermögenserwerb unter Nießbrauchsvorbehalt
»Erwirbt jemand Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs und sagt er aus diesem Anlaß dem Übergeber Versorgungsleistungen zu, sind die Aufwendungen hierfür in der Regel nicht als dauernde Last abziehbar.«