FG Berlin-Brandenburg, vom 26.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2120/06
Verrechnung von Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners
BFH, Urteil vom 02.11.2010 - Aktenzeichen VII R 6/10
DRsp Nr. 2011/935
Verrechnung von Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners
Die Verrechnung von Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners ist, sofern bei Erbringung der Leistungen des vorläufigen Insolvenzverwalters die Voraussetzungen des § 130InsO oder des § 131InsO vorgelegen haben, unzulässig (Änderung der Rechtsprechung).