BFH - Urteil vom 02.11.2010
VII R 6/10
Normen:
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, 3; InsO § 130; InsO § 131;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 26.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2120/06

Verrechnung von Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners

BFH, Urteil vom 02.11.2010 - Aktenzeichen VII R 6/10

DRsp Nr. 2011/935

Verrechnung von Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners

Die Verrechnung von Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners ist, sofern bei Erbringung der Leistungen des vorläufigen Insolvenzverwalters die Voraussetzungen des § 130 InsO oder des § 131 InsO vorgelegen haben, unzulässig (Änderung der Rechtsprechung).

Normenkette:

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, 3; InsO § 130; InsO § 131;

Gründe

I.

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