BFH - Beschluss vom 22.12.2005
VII B 189/04
Normen:
AO § 226 ; BGB § 147 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 704
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 30.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 1582/00

Verrechnungsvertrag

BFH, Beschluss vom 22.12.2005 - Aktenzeichen VII B 189/04

DRsp Nr. 2006/6599

Verrechnungsvertrag

Das während einer Besprechung beim FA unterbreitete Angebot zum Abschluss eines Verrechnungsvertrages stellt einen einem anwesenden gemachten Antrag dar, der nach § 147 Abs. 1 Satz 1 BGB nur "sofort" angenommen werden kann. Diese vom Gesetz aufgestellte Regel kennt indes Durchbrechungen.

Normenkette:

AO § 226 ; BGB § 147 Abs. 1 ;

Gründe: