FG Düsseldorf - Urteil vom 26.06.2023
10 K 2800/20 G
Normen:
GewStG 9 Nr. 1 S. 2;

Versagung der erweiterten Kürzung im Falle der Wertung von verschiedenen Vorrichtungen in einer vermieteten Halle und im Außenbereich als Betriebsvorrichtungen

FG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2023 - Aktenzeichen 10 K 2800/20 G

DRsp Nr. 2023/9229

Versagung der erweiterten Kürzung im Falle der Wertung von verschiedenen Vorrichtungen in einer vermieteten Halle und im Außenbereich als Betriebsvorrichtungen

Tenor

Der Gewerbesteuermessbescheid für 2017 vom 13.02.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.10.2020 wird dahingehend geändert, dass der Gewerbesteuer-Messbetrag unter Anwendung der erweiterten Kürzung auf ... Euro festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Normenkette:

GewStG 9 Nr. 1 S. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob es sich bei verschiedenen Vorrichtungen in einer vermieteten Halle und im Außenbereich um Betriebsvorrichtungen handelt und der Klägerin als Vermieterin deshalb die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) zu versagen ist.