FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 17.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 233/07
Versagung der Steuervergünstigung des § 5 Abs. 2 Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG) bei durch die Gesellschafter der erwerbenden Gesamthand geplanter Beteiligungsaufgabe des grundstückseinbringenden Alleineigentümers
BFH, Urteil vom 10.12.2008 - Aktenzeichen II R 55/07
DRsp Nr. 2009/5420
Versagung der Steuervergünstigung des § 5 Abs. 2 Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG) bei durch die Gesellschafter der erwerbenden Gesamthand geplanter Beteiligungsaufgabe des grundstückseinbringenden Alleineigentümers
Vor Einführung des § 5 Abs. 3GrEStG war die Steuervergünstigung des § 5 Abs. 2GrEStG ganz oder teilweise zu versagen, wenn zwischen den Gesellschaftern der erwerbenden Gesamthand abgesprochen (geplant) war, dass der grundstückseinbringende Alleineigentümer seine Beteiligung an der erwerbenden Gesamthand aufgibt oder verringert. Da die Versagung der Steuervergünstigung auf der Erwartung beruhte, dass der Plan auch vollzogen wird, stellte die Aufgabe des Plans ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2AO dar.