BGH - Urteil vom 21.06.2010
II ZR 230/08
Normen:
GmbHG § 47 Abs. 4;
Fundstellen:
DZWIR 2010, 504
EWiR § 47 GmbHG 2/2010, 783
NJW 2010, 3027
WM 2010, 1652
ZIP 2010, 1640
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 19.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 31 O 203/07
OLG Naumburg, vom 21.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 U 40/08

Versammlungsleitung eines satzungsgemäß zum Versammlungsleiter in den Gesellschafterversammlungen einer GmbH berufenen Gesellschafters unter Berücksichtigung seines Interessenkonfliktes hinsichtlich einzelner Gegenstände der Tagesordnung; Stimmrecht eines Versammlungsleiters i.R.d. Abstimmung über die Versammlungsleitung

BGH, Urteil vom 21.06.2010 - Aktenzeichen II ZR 230/08

DRsp Nr. 2010/14406

Versammlungsleitung eines satzungsgemäß zum Versammlungsleiter in den Gesellschafterversammlungen einer GmbH berufenen Gesellschafters unter Berücksichtigung seines Interessenkonfliktes hinsichtlich einzelner Gegenstände der Tagesordnung; Stimmrecht eines Versammlungsleiters i.R.d. Abstimmung über die Versammlungsleitung

Ein satzungsgemäß zum Versammlungsleiter in den Gesellschafterversammlungen einer GmbH berufener Gesellschafter unterliegt bei der Abstimmung über den Antrag, ihm die Versammlungsleitung im Hinblick auf einen Interessenkonflikt bei einzelnen Gegenständen der Tagesordnung zu entziehen, keinem Stimmverbot nach § 47 Abs. 4 GmbHG im Hinblick auf diesen Interessenkonflikt.

Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 21. August 2008 aufgehoben und das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Magdeburg vom 19. Februar 2008 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das von Herrn D. N. und Frau J. H. unterschriebene "Protokoll über die ordentliche Gesellschafterversammlung der M. mbH vom 30. August 2007 im Z. Gebäude (Ma.)" mit dem Unterschriftendatum 30. August 2007 keinerlei Rechtswirkung erzeugt und die dort protokollierten Beschlüsse, nämlich insbesondere

- Abberufung des Klägers als Versammlungsleiter