Versteuerung des Nutzwertes, wenn Nutzungsentgelt erheblich niedriger als ortsübliche Miete ist
BFH, Urteil vom 15.12.1992 - Aktenzeichen IX R 131/90
DRsp Nr. 1996/9631
Versteuerung des Nutzwertes, wenn Nutzungsentgelt erheblich niedriger als ortsübliche Miete ist
»1. Nutzt ein Steuerpflichtiger eine ihm nicht gehörende Wohnung aufgrund einer gesicherten Rechtsposition, so hat er den Nutzungswert zu versteuern, wenn das vereinbarte und gezahlte Nutzungsentgelt erheblich niedriger als die ortsübliche Marktmiete ist (Anschluß an BFH-Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366). Dies ist für Veranlagungszeiträume vor 1987 stets anzunehmen, wenn die ortsübliche Marktmiete um mehr als ein Drittel unterschritten wird.2. Hat der unentgeltlich Nutzende die gesicherte Rechtsposition durch ein schuldrechtliches Nutzungsrecht an einem Objekt i. S. des § 21 aEStG erlangt, so ist der Nutzungswert dem Nutzungsberechtigten gemäß § 21 Abs. 2, 2. Alternative EStG zuzurechnen.«