Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf Folgejahre bei Festsetzungsverjährung im Entstehungsjahr
BFH, Urteil vom 24.11.1992 - Aktenzeichen IX R 99/89
DRsp Nr. 1996/9643
Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf Folgejahre bei Festsetzungsverjährung im Entstehungsjahr
»Hat der Steuerpflichtige größere Erhaltungsaufwendungen im Jahr ihrer Entstehung weder in vollem Umfang gemäß § 11 Abs. 2EStG noch anteilig gemäß § 82 bEStDV als Werbungskosten abgezogen, so kann er die Aufwendungen auch dann noch anteilig gleichmäßig auf die folgenden Jahre des Verteilungszeitraums verteilen, wenn für das Jahr der Entstehung Festsetzungsverjährung eingetreten ist (Anschluß an Senatsurteil vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89).«