EuGH - Urteil vom 12.05.2011
Rs. C-441/09
Normen:
Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) Art. 96; Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) Art. 98; Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) Anhang III;
Fundstellen:
Kommission / Österreich
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes bei der Mehrwertsteuer auf Lieferung, Einfuhr und Erwerb bestimmter lebender Tiere, insbesondere von Pferden; Europäische Kommission gegen Republik Österreich

EuGH, Urteil vom 12.05.2011 - Aktenzeichen Rs. C-441/09

DRsp Nr. 2011/11965

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes bei der Mehrwertsteuer auf Lieferung, Einfuhr und Erwerb bestimmter lebender Tiere, insbesondere von Pferden; Europäische Kommission gegen Republik Österreich

Ein Mitgliedstaat verstößt gegen seine Verpflichtungen aus Art. 96 und 98 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit deren Anhang III, wenn er auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwendet.

Tenor:

1. Die Republik Österreich hat durch die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 und 98 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit deren Anhang III verstoßen.

2. Die Republik Österreich trägt die Kosten.

3. Die Französische Republik und das Königreich der Niederlande tragen ihre eigenen Kosten.

Normenkette:

Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) Art. 96; Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) Art. 98;