1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 EG verstoßen, dass sie Art.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Portugiesische Republik trägt drei Viertel der gesamten Kosten. Die Europäische Kommission trägt das übrige Viertel.
4. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.
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