EuGH - Urteil vom 06.10.2011
Rs. C-493/09
Normen:
AEUV Art. 63; EWR-Abkommen Art. 40;
Fundstellen:
IStR 2011, 920
Kommission / Portugal
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Unterschiedliche Behandlung ausländischer und inländischer Pensionsfonds bei der Körperschaftsteuer; Europäische Kommission gegen Portugiesische Republik

EuGH, Urteil vom 06.10.2011 - Aktenzeichen Rs. C-493/09

DRsp Nr. 2011/19721

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Unterschiedliche Behandlung ausländischer und inländischer Pensionsfonds bei der Körperschaftsteuer; Europäische Kommission gegen Portugiesische Republik

Ein Mitgliedstaat verstößt dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992, wenn er die Befreiung von der Körperschaftsteuer den im seinem Hoheitsgebiet ansässigen Pensionsfonds vorbehalten hat.

Tenor:

1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 verstoßen, dass sie die Befreiung von der Körperschaftsteuer den im portugiesischen Hoheitsgebiet ansässigen Pensionsfonds vorbehalten hat.

2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.

Normenkette:

AEUV Art. 63; EWR-Abkommen Art. 40;

Entscheidungsgründe: