BFH - Beschluss vom 23.11.2010
V B 133/09
Normen:
GmbHG § 39; GmbHG § 70 S. 1;
Vorinstanzen:
FG München, vom 24.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 3423/06

Vertretungsberechtigung einer anderen Person als des Geschäftsführers und Liquidators einer aufgelösten GmbH nach Niederlegung der Geschäftsführung i.R.d. Erteilung einer Prozessvollmacht

BFH, Beschluss vom 23.11.2010 - Aktenzeichen V B 133/09

DRsp Nr. 2011/2344

Vertretungsberechtigung einer anderen Person als des Geschäftsführers und Liquidators einer aufgelösten GmbH nach Niederlegung der Geschäftsführung i.R.d. Erteilung einer Prozessvollmacht

1. NV: Bei fehlerhafter Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen (hier: Ablehnung der Prozessführungsbefugnis eines Liquidators) liegt ein Verfahrensfehler und nicht nur ein materiellrechtlicher Fehler vor. 2. NV: Die Eintragung der Geschäftsführungsbefugnis sowie der Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Handelsregister (§ 39 GmbH) hat nur deklaratorische Wirkung.

Normenkette:

GmbHG § 39; GmbHG § 70 S. 1;

Gründe

I.