FG München, vom 24.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 3423/06
Vertretungsberechtigung einer anderen Person als des Geschäftsführers und Liquidators einer aufgelösten GmbH nach Niederlegung der Geschäftsführung i.R.d. Erteilung einer Prozessvollmacht
BFH, Beschluss vom 23.11.2010 - Aktenzeichen V B 133/09
DRsp Nr. 2011/2344
Vertretungsberechtigung einer anderen Person als des Geschäftsführers und Liquidators einer aufgelösten GmbH nach Niederlegung der Geschäftsführung i.R.d. Erteilung einer Prozessvollmacht
1. NV: Bei fehlerhafter Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen (hier: Ablehnung der Prozessführungsbefugnis eines Liquidators) liegt ein Verfahrensfehler und nicht nur ein materiellrechtlicher Fehler vor.2. NV: Die Eintragung der Geschäftsführungsbefugnis sowie der Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Handelsregister (§ 39 GmbH) hat nur deklaratorische Wirkung.