BGH - Beschluss vom 02.11.2010
1 StR 544/09
Normen:
StPO § 22 Nr. 1; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 3; StPO § 27; StPO § 243 Abs. 1 S. 1; StPO § 244 Abs. 5 S. 2; StPO § 338 Nr. 1, 3; StPO § 344 Abs. 2 S. 2; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; EStG § 11; EStG § 17 Abs. 1 S. 3; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; IRG § 83h Abs. 1 Nr. 1; AO § 15; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; AO § 370 Abs. 4 S. 3; GVG § 192 Abs. 2; Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten ; Spanisches Strafgesetzbuch Art. 305 ff.;
Fundstellen:
NStZ 2011, 294
NStZ-RR 2013, 166
NStZ-RR 2013, 194
NStZ-RR 2013, 198
NStZ-RR 2013, 199
NStZ-RR 2013, 66
NStZ-RR 2013, 98
PStR 2011, 31
StraFo 2011, 92
Vorinstanzen:
LG Limburg, vom 17.12.2008

Verurteilung wegen Einzeltaten anstelle einer im Auslieferungsersuchen angenommenen fortgesetzten Handlung mangels entgegenstehenden Spezialitätsgrundsatzes; Anknüpfen des Begriffs der anderen Tat i.S.d. § 83h Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) an die Beschreibung der Straftat in der Auslieferungsbewilligung; Auswirkungen einer dem jeweiligen Ermittlungsstand angepassten Konkretisierung des dem Auslieferungsersuchen und der Auslieferungsbewilligung zugrunde liegenden Haftbefehls auf die Identität der Tat; Anknüpfen der Beschreibung der Straftat in der Auslieferungsbewilligung an den Europäischen Haftbefehl; Abstimmung zwischen den Verteidigern mehrerer Angeklagter hinsichtlich des Erscheinungsbilds und des Inhalts gestellter Anträge; Wertung einer mehrfachen Wiederholung gleichlautender Anträge als Absicht zur Verfahrensobstruktion; Mittelbare Zuwendung eines Vorteils in der Form eines Vermögenszuflusses beim Gesellschafter bei Ziehung der Nutzen durch eine nahe stehende Person; Wertung der Zahlung einer Kapitalgesellschaft an einen Dritten und damit Erfüllung einer Verpflichtung des Gesellschafters als Zufluss beim Gesellschafter; Qualifizierung der Anteile an einer Sociedad Limitada spanischen Rechts als ähnliche Beteiligungen i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

BGH, Beschluss vom 02.11.2010 - Aktenzeichen 1 StR 544/09

DRsp Nr. 2011/779

Verurteilung wegen Einzeltaten anstelle einer im Auslieferungsersuchen angenommenen fortgesetzten Handlung mangels entgegenstehenden Spezialitätsgrundsatzes; Anknüpfen des Begriffs der "anderen Tat" i.S.d. § 83h Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) an die Beschreibung der Straftat in der Auslieferungsbewilligung; Auswirkungen einer dem jeweiligen Ermittlungsstand angepassten Konkretisierung des dem Auslieferungsersuchen und der Auslieferungsbewilligung zugrunde liegenden Haftbefehls auf die Identität der Tat; Anknüpfen der Beschreibung der Straftat in der Auslieferungsbewilligung an den Europäischen Haftbefehl; Abstimmung zwischen den Verteidigern mehrerer Angeklagter hinsichtlich des Erscheinungsbilds und des Inhalts gestellter Anträge; Wertung einer mehrfachen Wiederholung gleichlautender Anträge als Absicht zur Verfahrensobstruktion; Mittelbare Zuwendung eines Vorteils in der Form eines Vermögenszuflusses beim Gesellschafter bei Ziehung der Nutzen durch eine nahe stehende Person; Wertung der Zahlung einer Kapitalgesellschaft an einen Dritten und damit Erfüllung einer Verpflichtung des Gesellschafters als Zufluss beim Gesellschafter; Qualifizierung der Anteile an einer "Sociedad Limitada" spanischen Rechts als "ähnliche Beteiligungen" i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)