Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2022 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird an das Sozialgericht Darmstadt verwiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragstellerin betreibt ein Testzentrum, in dem sie sog. Bürgertests auf SARS-CoV-2 durchführt.
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