I. Die Beteiligten streiten darüber, wie der teilweise Verzicht auf ein gegen die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) gerichtetes Auseinandersetzungsguthaben sich auf die Besteuerung der Klägerin auswirkt.
Die Klägerin, eine Agrargenossenschaft, ist aus Teilen mehrerer Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (
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