Der BFH hat in einem aktuellen und spannenden Urteil vom 29.9.2022 (Az. V R 29/20) zum Vorsteuerabzug und zur privaten Verwendung eines Pkw im Rahmen eines sog. Ehegatten-Vorschaltmodells entschieden. Der BFH bejaht den Vorsteuerabzug, sieht jedoch eine unentgeltliche Wertabgabe beim Vermieterehegatten, wenn dieser den Pkw privat nutzt. Das Urteil ist praxisrelevant, da derartige Fälle und Gestaltungen zunehmen.
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