Video zum Kurzarbeitergeld: Leistungsantrag ausfüllen (Teil 2)

Nachdem die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld aufgrund einer Anzeige über Arbeitsausfall bewilligt hat (Erläuterung mit Ausfüllanleitung im Video), muss im nächsten Schritt für jeden Monat mit Kurzarbeit ein Leistungsantrag gestellt werden. Erfahren Sie hier, wie der Antrag auszufüllen ist.

Leistung berechnen

Die Berechnung des Kurarbeitergeldes (KUG) übernehmen in der Regel Lohnprogramme. Die Werte können Sie für Leistungsanträge daraus kopieren.

Beachte Da für den Leistungsantrag auf Kurzarbeitergeld ein Nettobetrag errechnet wird, sollte die tatsächliche Abrechnung des erstattungsfähigen Arbeitsentgelts erst nach der schriftlichen Bewilligung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Sofern Sie das Kurzarbeitergeld vor der Bewilligung ermitteln, kann dies im Fall der Ablehnung zu aufwendigen Lohnkorrekturen führen. Zudem sind die berechneten KUG-Zahlungen im Fall einer Ablehnung nicht erstattungsfähig.

Folgende Angaben müssen dafür im Lohnprogramm gepflegt sein:

Angaben zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes

Angabe

Quelle

Wochenarbeitszeit

Arbeitsvertrag oder Abstimmung mit dem Mandanten

Kurzarbeitsstunden

Aufzeichnung des Mandanten

SOLL Bezüge

Arbeitsvertrag, bei unregelmäßigen Arbeitszeiten ggf. Durchschnittsbildung

Leistungsantrag mit Kurzantrag stellen