I. Die Beteiligten streiten über die lohnsteuerliche Behandlung von Beitragszahlungen des Arbeitgebers für in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versicherte Arbeitnehmer.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er beschäftigt Arbeitnehmer mit beamtenähnlichem Status (sog. Kirchenbeamte), denen er im Arbeitsvertrag Dienst- und Versorgungsbezüge nach Maßgabe der Vorschriften für Beamte des Landes Niedersachsen zugesagt hat. Die Kirchenbeamten sind aufgrund der Versorgungszusage nicht versicherungspflichtig.
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