BFH - Urteil vom 17.11.2015
X R 3/14
Normen:
EStG § 4 Abs. 4;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 25.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5015/11

Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von an Subunternehmer geleisteten Beträgen als Betriebsausgaben

BFH, Urteil vom 17.11.2015 - Aktenzeichen X R 3/14

DRsp Nr. 2016/6479

Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von an Subunternehmer geleisteten Beträgen als Betriebsausgaben

1. NV: Der Betriebsausgabenabzug für einen tatsächlich abgeflossenen Betrag kann nicht deshalb versagt werden, weil der Zahlungsempfänger seiner vertraglichen Leistungspflicht zwar nicht nachgekommen ist, der Steuerpflichtige dies aber --wenn auch leichtfertig-- nicht erkannt hat. 2. NV: Ein Verschulden des Steuerpflichtigen steht der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen nicht entgegen. 3. NV: Die Beweiswirkung der Eintragung des Zustellungsdatums in einer Postzustellungsurkunde ist entkräftet, wenn der Zusteller beurkundet hat, dass eine vom BFH per Briefpost abgesandte Postsendung dem 600 km entfernten Empfänger noch am Tag der Absendung zugestellt worden sein soll.

Der Betriebsausgabenabzug von an Subunternehmer geleisteten Zahlungen kann nicht mit der Begründung versagt werden, dass die in Rechnung gestellten Leistungen tatsächlich jedenfalls teilweise nicht erbracht worden seien. Denn die steuerliche Abzugsfähigkeit kann auch darauf beruhen, dass der Steuerpflichtige Zahlungen in der Annahme leistet, sie würden den beabsichtigten bzw. vertraglich ausbedungenen Erfolg herbeiführen.