Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 21. Januar 2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.566,27 EUR (in Worten: Zweitausendfünfhundertsechsundsechzig und 27/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. August 2019 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 240,91 EUR (in Worten: Zweihundertvierzig und 91/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. November 2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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