Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Mai 2019 - Az.
Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Arbeitszeit auf 100 % der Vollzeitbasis ab dem 1. August 2018 zuzustimmen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|