BFH - Urteil vom 02.12.2015
X K 6/14
Normen:
GVG § 198 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2016, 755

Voraussetzungen einer Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

BFH, Urteil vom 02.12.2015 - Aktenzeichen X K 6/14

DRsp Nr. 2016/6029

Voraussetzungen einer Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

1. NV: Der BFH hält an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Überprüfung der angemessenen Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens fest. 2. NV: Um das Erfordernis eines ausreichend bestimmten Klageantrags bei einer Entschädigungsklage zu erfüllen, muss ein Kläger die für die Bemessung der Höhe des Anspruchs erforderlichen Tatsachen benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Entschädigung (etwa einen Mindestbetrag) angeben.

1. Die Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens ist angemessen, wenn das Gericht gut zwei Jahre nach dem Eingang der Klage mit Maßnahmen beginnt, die das Verfahren einer Entscheidung zuführen sollen, und die damit begonnene ("dritte") Phase des Verfahrensablaufs nicht durch nennenswerte Zeiträume unterbrochen wird, in denen das Gericht die Akte unbearbeitet lässt.