FG Düsseldorf - Urteil vom 14.12.2023
8 K 14/22 H (L)
Normen:
EStG § 3 Nr. 39; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; EStG § 38 Abs. 3 S. 1; EStG § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Voraussetzungen für die Gewährung steuerfreier Überlassungen von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2023 - Aktenzeichen 8 K 14/22 H (L)

DRsp Nr. 2024/2698

Voraussetzungen für die Gewährung steuerfreier Überlassungen von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer

Tenor

Der Haftungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom 05.01.2021 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.12.2021 wird insoweit aufgehoben, als mit ihm mehr als ... € Lohnsteuer, ... € Solidaritätszuschlag, ... € evangelische Kirchensteuer, ... € römisch-katholische Kirchensteuer, ... € alt-katholische Kirchensteuer und ... € jüdische Kultussteuer festgesetzt worden sind.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 39; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; EStG § 38 Abs. 3 S. 1; EStG § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Voraussetzungen für die Gewährung steuerfreier Überlassungen von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer vorliegen.

Die Klägerin ist eine Tochtergesellschaft der Z.. Sie unterhielt für ihre Mitarbeiter ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (den sogenannten ... Plan, im Folgenden I.). Die Planbedingungen des I. für alle teilnehmenden deutschen Unternehmen der Z.-Gruppe, auf die Bezug genommen wird, sehen für alle Streitjahre unter anderem folgendes vor: