Voraussetzungen für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts
BFH, Urteil vom 10.12.1992 - Aktenzeichen V R 90/92
DRsp Nr. 1996/9656
Voraussetzungen für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts
»Die Anwendung des § 42AO 1977 setzt die Umgehung des Steuergesetzes durch Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts voraus. Ob eine solche Umgehung vorliegt, ist für jede Steuerart gesondert nach den Wertungen des Gesetzgebers, die den jeweils maßgeblichen steuerrechtlichen Vorschriften zugrunde liegen, zu beurteilen.«