Voraussetzungen für Verlustvortrag und Verlustrücktrag
BFH, Urteil vom 05.11.1992 - Aktenzeichen I R 38/92
DRsp Nr. 1996/11660
Voraussetzungen für Verlustvortrag und Verlustrücktrag
»Der Verlustvor- bzw. -rücktrag gemäß § 10 Abs. 3 S. 5 AStG setzt nicht voraus, daß der Verlust im Verlustentstehungsjahr gesondert festgestellt worden ist.«