BerlinFG §§ 16, 17; EStG (1983) § 20 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 1, § 24 Nr. 1a, b;
Fundstellen:
BB 1992, 2489
BFHE 168, 517
Vorinstanzen:
FG Nürnberg,
Vorfälligkeitsentschädigungen als Einnahmen aus Kapitalvermögen
BFH, Urteil vom 10.03.1992 - Aktenzeichen VIII R 66/89
DRsp Nr. 1996/11569
Vorfälligkeitsentschädigungen als Einnahmen aus Kapitalvermögen
»Vorfälligkeitsentschädigungen, die ein Darlehensnehmer vereinbarungsgemäß bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens an den Darlehensgeber leistet, gehören auch dann zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn sie dem Ausgleich für den Wegfall der Steuerermäßigung nach §§ 16, 17 BerlinFG dienen sollen.«
Normenkette:
BerlinFG §§ 16, 17; EStG (1983) § 20 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 1, § 24 Nr. 1a, b;