Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG)
BFH, Urteil vom 11.03.1992 - Aktenzeichen X R 113/89
DRsp Nr. 1996/11421
Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6EStG)
»Vor Bezug entstandene Aufwendungen für die Renovierung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung können nach § 1 O e Abs. 6EStG abziehbar sein. Der Vorkostenabzug steht dem Eigentümer auch bei unentgeltlichem Erwerb der Wohnung zu.«