Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Berichtigung von Rechnungen - Fälschlich in Rechnung gestellte Steuer - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Steuer - Umkehrung der Steuerschuldnerschaft der Mehrwertsteuer (Reverse-Charge-Verfahren) - Umsätze eines Besteuerungszeitraums, der bereits Gegenstand einer Steuerprüfung war - Steuerneutralität - Effektivitätsgrundsatz - Verhältnismäßigkeit
EuGH, Urteil vom 02.07.2020 - Aktenzeichen C-835/18
DRsp Nr. 2021/15661
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Berichtigung von Rechnungen – Fälschlich in Rechnung gestellte Steuer – Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Steuer – Umkehrung der Steuerschuldnerschaft der Mehrwertsteuer (Reverse-Charge-Verfahren) – Umsätze eines Besteuerungszeitraums, der bereits Gegenstand einer Steuerprüfung war – Steuerneutralität – Effektivitätsgrundsatz – Verhältnismäßigkeit
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