Der Antrag wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 2.795,71 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Aus den im Zulassungsverfahren innerhalb der Frist des §
1. Die Berufung ist nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§
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