Vorschaltmodell: BFH gibt grünes Licht für Vorsteuerabzug bei Pkw-Vermietung unter Ehegatten

Der Erwerb eines Pkw zur langfristigen Überlassung an den freiberuflich tätigen Ehegatten kann eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit begründen. Der Vorsteuerabzug des Vermieters eines Pkw ist nicht missbräuchlich. Dies gilt bei einer Vermietung unter Ehegatten jedenfalls für die Vermietung von Pkw, die nicht dem unmittelbaren Familienbedarf dienen. Der BFH hat dieses Steuermodell „Pkw-Vermietung unter Ehegatten“ in einem aktuellen Urteil vom 29.09.2022 (Az. V R 29/20) anerkannt.

„Vorschaltmodell“: Darum gehts

Die Klägerin hatte ihrem Ehemann, der als Arzt tätig war, einen von ihr erworbenen Pkw im Rahmen eines Leasingvertrags entgeltlich zur Nutzung überlassen. Die Ehefrau war von ihrem Ehemann finanziell unabhängig. Als Laufzeit des Leasingvertrags waren 36 Monate vorgesehen. Die vereinbarte Leasingrate war marktüblich. Der Ehemann verpflichtete sich, das Fahrzeug in regelmäßigen Abständen zu warten, alle erforderlichen Reparaturarbeiten durchzuführen und das Fahrzeug auf eigene Kosten angemessen zu versichern.