Auf die Berufung des Soldaten wird das Urteil der 2. Kammer des Truppendienstgerichts ... vom 4. Juli 2022 aufgehoben. Gegen den Soldaten wird ein Beförderungsverbot für die Dauer von 24 Monaten, verbunden mit einer Kürzung seiner Dienstbezüge um 1/5 für die Dauer von 12 Monaten verhängt.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt der Soldat, der auch die ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der dem Soldaten darin erwachsenen notwendigen Auslagen tragen der Bund und der Soldat jeweils zur Hälfte.
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Das Verfahren betrifft im Wesentlichen den Vorwurf einer fahrlässig unterlassenen Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses.
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