Gerade bei kleinen Kapitalgesellschaften oder Start-ups kommt es häufig vor, dass Gesellschafter-Geschäftsführer ein häusliches Arbeitszimmer nutzen und sich unter der Wohnanschrift auch der Betriebssitz befindet. Hier ist Vorsicht geboten, da sich dadurch schnell eine Betriebsaufspaltung ergeben kann. Die Folgen sind: GmbH-Anteile und Arbeitszimmer werden notwendiges Betriebsvermögen.
Eine Betriebsaufspaltung setzt neben der personellen eine sachliche Verflechtung voraus. Die sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn das Besitzunternehmen mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage an die Betriebs-GmbH zur Nutzung überlässt, wobei eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung ausreichend ist.
Der Betriebs-GmbH überlassene Büroräume sind nach Auffassung des BFH im Regelfall als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|