Wann gibt es den Kinderfreibetrag für Kinder in Berufsausbildung? Die häufigsten Praxisfragen

Für Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann in der Einkommensteuererklärung der Kinderfreibetrag berücksichtigt werden, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG). Dieser Berücksichtigungstatbestand ist der wohl gebräuchlichste für volljährige Kinder. In diesem Beitrag beantworten wir die häufigsten Praxisfragen.

Wann ist ein Kind in Berufsausbildung?

Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, wenn es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet. Das Berufsziel wird hierbei weitestgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt. Der Begriff der Berufsausbildung ist dementsprechend weit auszulegen. Zur Berufsausbildung zählen auch Schulausbildung und das Ablegen von Praktika, sofern dadurch Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind.

Eine überwiegende zeitliche Inanspruchnahme des Kindes durch die Berufsausbildung ist keine Voraussetzung. Ein Sprachunterricht von wöchentlich zehn Unterrichtsstunden zuzüglich Zeit für Vor- und Nachbereitung sowie für praktische Anwendung der Fremdsprache kann deshalb Berufsausbildung sein. Eine geringere Stundenanzahl kann im Einzelfall unschädlich sein - z.B., wenn das Kind aufgrund einer schweren Erkrankung eine Schule für Kranke lediglich wenige Stunden pro Woche besuchen kann.