Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. November 2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über tarifliche Nachtarbeitszuschläge für im Rahmen von Nachtschichten geleistete Arbeitsstunden.
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