Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9.3.2022 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 6.250,00 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin hat keinen Erfolg.
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag,
die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin
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