I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten. Der Kläger ist Lehrer. Im Streitjahr 1997 war er mit fünf Wochenstunden an das Hessische Institut für Lehrerfortbildung (HILF) abgeordnet. Zu den dortigen Aufgaben des Klägers gehörten nach der Arbeitsplatzbeschreibung die Bereiche "Australian Studies" (Lehrplanunterstützung, Evaluation, Qualitätssicherung, Schulpartnerschaften/Schüleraustausch), "Auslandslehrgänge" im englisch-sprachigen Raum (Planung, Durchführung und Aufarbeitung, HeLP-Druckschriften, Materialerstellung für Sprachtraining und Landeskunde), "kreativer, handlungsorientierter Englischunterricht 7-10" sowie "Betreuung des Zentrums für internationales Lernen, Sprachen und Medien".
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