Werbungskosten durch Zwischenheimfahrten bei mehrwöchigen Dienstreichen
BFH, Urteil vom 24.04.1992 - Aktenzeichen VI R 105/89
DRsp Nr. 1996/11432
Werbungskosten durch Zwischenheimfahrten bei mehrwöchigen Dienstreichen
»Aufwendungen für Zwischenheimfahrten aus Anlaß einer mehrwöchigen Dienstreise sind auch dann in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten abziehbar, wenn die Entfernung zwischen Dienstreiseort und Ort des Mittelpunkts der Lebensführung größer ist als die Entfernung zwischen Dienstreiseort und regelmäßiger Arbeitsstätte.«